23.02.2024
Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Alpbach
Öffentliche Auflage: 23. Februar - 13. März 2024
Die Unterlagen zum Gestaltungsplan sind auch im Sitzungszimmer des Gemeindehauses, Wilenstrasse 41, 9532 Rickenbach ersichtlich.
Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Rickenbach, Wilenstrasse 41, 9532 Rickenbach zu richten.
Fakultatives Referendum
Der Gestaltungsplan untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 4 Abs. 3 bzw. § 24 Abs. 3 PBG. Er ist nach Erledigung der Einsprachen der Abstimmung an der Gemeindeversammlung zu unterbreiten, wenn dies mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (152 Personen) innerhalb der Auflagefrist verlangen. Die nötigen Unterschriften sind beim Gemeinderat Rickenbach einzureichen.