26.06.2024

Preisanpassung bei den Abwassergebühren

In den vergangenen vier Jahren resultierte in der Abwasserrechnung der Politischen Gemeinde Rickenbach ein jährlicher Verlust von durchschnittlich rund 140‘000 Franken. Zudem zeigt der Blick in die Zukunft: Der Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Kanalisation  lässt sich ohne Gebührenerhöhung nicht mehr kostendeckend sicherstellen. Deshalb sieht sich der Gemeinderat zu einer Preisanpassung gezwungen. Er hat die Grund- und Mengengebühren ab 1. Juli 2024 wie folgt festgelegt:

Grundgebühr

Pro Wasserzähler (inkl. einer Wohnung oder eines Gewerbes)Fr. 120.00
Pro zusätzliche Wohnung / zusätzliches GewerbeFr. 62.00


Mengengebühr

Pro Kubikmeter (m3) des genutzten Frischwassers 
(bei Nutzung Regenwassertank keine Erhöhung pro m3)
Fr. 1.75

Mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen lassen sich die laufenden Kosten inklusive Abschreibungen wieder decken. Für einen Haushalt (Wohnung oder Einfamilienhaus) entstehen durch die Preiserhöhung Mehrkosten von zirka 10 Franken pro Monat. Mit den angepassten Gebühren bewegt sich die Gemeinde Rickenbach weiterhin im Mittelfeld.

Der Preis steigt mit den Anforderungen
Zur Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren wird so angesetzt, dass der Ertrag sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung deckt, insbesondere jene für die Erstellung,  Optimierung, Erneuerung und Erweiterung sowie den Betrieb und Unterhalt der Anlagen.
Die Gemeinde erhebt:

  • Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen an die öffentliche Siedlungsentwässerung.
  • Wiederkehrende Gebühren für die Ableitung von Abwasser in die öffentliche Siedlungsentwässerung.

Diese Gebühren sind im Gebührentarif (Anhang zum Kanalisationsreglement) festgelegt. Gebrauchtes Frischwasser (Abwasser) aus Haushalten und Industrie- oder Gewerbebetrieben wird zur Reinigung über die Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) geleitet. Nach den mehrstufigen Reinigungsprozessen wird das Wasser schliesslich der Thur und somit wieder der Natur zugeführt. Die Anforderungen an die Abwasserreinigung steigen stetig, insbesondere infolge der zunehmenden Belastung durch  Mikroverunreinigungen (z.B. Medikamente, Körperpflegeartikel, Lebensmittelzusatzstoffe, Industriechemikalien, Pestizide oder Reinigungsmittel). Das erfordert hohe Investitionen in den qualitativen, aber auch quantitativen Ausbau der bestehenden beziehungsweise den Bau neuer Anlagen. Ab diesem Jahr sind diesbezüglich erstmals Beiträge an die künftige regionale Abwasseranlage ARA Thurau in Niederuzwil zu leisten. Hinzu kommt, dass der Betriebsbeitrag Rickenbachs an die bisherige ARA Freudenau in Wil gemäss Endabrechnung 2023 um 7 Prozent höher ausgefallen ist. Ausserdem ist auch die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) mit hohen Kosten verbunden.