29.08.2025

Anpassung der Hundesteuer auf 1. Januar 2026

Am 1. Mai 2025 sind Änderungen des Hundegesetzes in Kraft getreten. Neu sind unter anderem alle Nutzhunde steuerbefreit, darunter auch Blindenführhunde, Rettungshunde oder Jagdhunde. Weil Jagd- oder Herdenschutzhunde neu von der Hundesteuer befreit sind, entgehen der Gemeinde Rickenbach Hundesteuereinnahmen. Bereits heute hat die Gemeinde Rickenbach ein Defizit von rund Fr. 2'000.- pro Jahr im Hundewesen. Die Revision des Hundegesetzes erlaubt es, diese Verluste auszugleichen: Ab 1. Mai dürfen die Gemeinden ihre kommunale Hundesteuer um bis zu 50 Prozent erhöhen. Im alten Gesetz war die Erhöhung noch auf 25 Prozent begrenzt.

Gemäss §10 Abs. 1 HundeG beträgt die Hundesteuer für einen Hund Fr. 80.- und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 130.- pro Jahr. Die Abgabe ist vom Halter am Wohnsitz zu entrichten. §11 Abs. 1 regelt, dass die Politische Gemeinde die Hundesteuer um höchstens 50 Prozent erhöhen kann.

Die Hundesteuer beträgt in Rickenbach für den ersten Hund aktuell Fr. 100.-/Jahr (AHV-/IV-Rentner Fr. 80.-) und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 162.50/Jahr.

Damit das jährliche Defizit gedeckt werden kann, bedarf es einer Erhöhung der Hundesteuer.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates gelten demzufolge ab 1. Januar 2026 folgende Ansätze für alle Hundehalterinnen und Hundehalter (inkl. AHV-/IV-Rentner):

Fr. 120.-/Jahr für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund Fr. 195.-/Jahr.