07.02.2025

Neue Fondsreglemente - fakultatives Referendum

Spielplatzfondsreglement

Bei Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund angemessene Spielplätze oder Freizeitflächen an geeigneter Lage zu erstellen und dauernd zu unterhalten. Das schreibt das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau vor. Ist die Anlage der erforderlichen Spielplätze oder Freizeitflächen nicht möglich, kann der Bauherr zur Leistung einer Ersatzabgabe verpflichtet werden. Der Gebührentarif der Politischen Gemeinde sieht bereits vor längerer Zeit eine Ersatzabgabe pro fehlendem Quadratmeter Kinderspielplatz von Fr. 150.-/m2 vor. Mit dem Spielplatzfondsreglement wird neu ein Fonds, der von Ersatzabgaben gespeist wird, geführt.

Parkplatzfondsreglement

Ähnlich sieht die Situation bei den Parkplätzen aus. Wer die vorgeschriebenen Parkfelder nicht erstellen kann, hat eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Gemeinde Rickenbach hat die Voraussetzungen im Baureglement unter Art. 20 festgelegt. Gemäss Gebührentarif ist pro fehlendem Parkplatz eine Ersatzabgabe von Fr. 2'500.- zu leisten. Mit dem Parkplatzfondsreglement wird neu ebenfalls ein Fonds, der von den Ersatzabgaben gespeist wird, geführt.

Fondsreglement Erneuerungsfonds für Liegenschaften des Finanzvermögens

Das neue Fondsreglement Erneuerungsfonds für Liegenschaften des Finanzvermögens kann vom Prinzip her mit einer Stockwerkeigentümergemeinschaft verglichen werden. Beispielsweise können mit Zuweisungen aus der laufenden Rechnung Rückstellungen getätigt werden, die im Bedarfsfall für Erneuerungen, Reparaturen oder Unterhaltsarbeiten an einer Liegenschaft verwendet werden.