- Gemeinde Rickenbach TG

Gemeinderat

Michael Bebie - Gemeinde Rickenbach TG

Michael Bebie

Gemeindepräsident
Elektroingenieur FH / MAS FH Business Administration

Ressort

Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Ortsplanung, öffentliche Sicherheit, Verkehr, Umwelt, IT, Projekte

michael.bebie@rickenbach-tg.ch

Walter Rotach - Gemeinde Rickenbach TG

Walter Rotach

Vize-Gemeindepräsident

Ressort

Technische Betriebe, Tiefbau, Liegenschaften

walter.rotach@rickenbach-tg.ch

Hans Suter - Gemeinde Rickenbach TG

Hans Suter

Ressort

Soziale Wohlfahrt, Kultur, Wirtschaft, Kommunikation

hans.suter@rickenbach-tg.ch

Jeanette Egli - Gemeinde Rickenbach TG

Jeanette Egli

Ressort

Gesundheit, Jugend und Alter, Freizeit und Sport

jeanette.egli@rickenbach-tg.ch

Kevin Bögli - Gemeinde Rickenbach TG

Kevin Bögli

Ressort

Bauwesen, Rechtsdienst

kevin.boegli@rickenbach-tg.ch

Kommissionen

Wahlen und Abstimmungen

Urnenöffnungszeiten

Sonntag 09.45 – 10.45 Uhr im Thurlindenschulhaus Rickenbach

Briefliche Stimmabgabe:

Vorzeitige Stimmabgabe

Bis Abstimmungssonntag spätestens 10.45 Uhr via Briefkasten der Politischen Gemeinde Rickenbach, Wilenstrasse 41 oder via Einwohnerdienste Büro 03, Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr, 13.30-17.00 Uhr (Dienstag bis 18.00 Uhr); Donnerstag 08.30-11.30 Uhr; Freitag 08.00-14.00 Uhr.

Stellvertretung

Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten, sofern sie im gleichen Haushalt leben.

Briefliche Stimmabgabe

  1. Unterschreiben Sie diesen Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Offen eingelegte Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
  3. Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eingetroffen ein.
  4. Der Briefumschlag kann
    • unfrankiert frühzeitig der Post übergeben werden
    • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden
    • bei den Einwohnerdiensten abgegeben werden.

Nähere Angaben können dem Stimmausweis entnommen werden.

Abstimmungen und Wahlen im Kanton Thurgau

Eidgenössische Volksabstimmungen

Parteien

Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Gemeindeversammlung aus, soweit nicht besondere Bestimmungen die Wahl oder Abstimmung an der Urne verlangt. An der Gemeindeversammlung beschliessen die Stimmberechtigten unter anderem über die Genehmigung des Budgets mit Festsetzung des Steuerfusses sowie über die Bewilligung von Krediten, welche die Kompetenz des Gemeinderats übersteigen.

Über die Genehmigung der Jahresrechnung befinden die Stimmberechtigten an der Urne.