Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Gemeindeversammlung aus, soweit nicht besondere Bestimmungen die Wahl oder Abstimmung an der Urne verlangt. An der Gemeindeversammlung beschliessen die Stimmberechtigten unter anderem über die Genehmigung des Budgets mit Festsetzung des Steuerfusses sowie über die Bewilligung von Krediten, welche die Kompetenz des Gemeinderats übersteigen.

Über die Genehmigung der Jahresrechnung befinden die Stimmberechtigten an der Urne.