Alimentenhilfe

Die Sozialen Dienste unterstützen Sie bei der Geltendmachung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche gemäss gültigem Rechtstitel (rechtskräftiges Gerichtsurteil oder behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag).

Gehen Alimenten Zahlungen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder überhaupt nicht ein, können Sie bei den Sozialen Diensten ein Gesuch um Inkassohilfe stellen. Die Dienstleistungen der Fachstelle sind kostenlos. Allfällige Leistungen Dritter (z.B. Betreibungs, Verfahrens- und Gerichtskosten) werden von der Fachstelle vorausbezahlt und sind von der pflichtigen Person zu tragen. Bei erfolglosem Inkasso sind die Kosten von der berechtigten Person zu leisten.

Je nach finanzieller Situation können Sie auch einen Antrag auf Bevorschussung stellen.