Beglaubigung einer Kopie
Für die Beglaubigung einer Kopie sind das Gemeindepräsidium, die Gemeindekanzlei und die Einwohnerdienste zuständig. Sie können mit den Original-Dokumenten am Schalter erscheinen. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Gebühren: Fr. 5.00 pro Kopie
Für Apostillen ist die kantonale Ausweisstelle in Weinfelden zuständig.