Beglaubigung einer Unterschrift

Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notarin bzw. eines Notars oder von einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden. 

Für die Beglaubigung einer Unterschrift sind das Gemeindepräsidium, die Gemeindekanzlei und die Einwohnerdienste zuständig. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen persönlich vorsprechen und sich mit einem gültigen Identitätsnachweis (ID, Reisepass, Ausländerausweis, Führerausweis) ausweisen. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Gebühren: Fr. 20.00 pro Unterschrift