Freiwillige Finanzverwaltung
Jeder Einwohner mit existenzsicherndem Einkommen kann die freiwillige Lohn- und Rentenverwaltung in Anspruch nehmen.
Jeder Einwohner mit existenzsicherndem Einkommen kann die freiwillige Lohn- und Rentenverwaltung in Anspruch nehmen.