KVG Case Management

Gemäss Art. 64a Abs. 7 des Gesetzes über die Krankenversicherung können die Kantone versicherte Personen, welche die Rechnungen der Krankenkasse (im KVG-Bereich) nicht begleichen, auf einer Liste erfassen. Die Krankenversicherer schieben für diese Versicherten die Übernahme der Kosten für Leistungen auf. Für Personen mit einem kantonalen Leistungsaufschub bezahlt die Krankenkasse nur noch Leistungen aufgrund von Notfallbehandlungen.

Erst nach Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen wird der Leistungsaufschub wieder aufgehoben.

Im Case-Management versuchen die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste mit den betroffenen Personen einen Weg zu finden, damit der Leistungsaufschub so rasch wie möglich wieder gelöscht werden kann.