Wirtschaftliche Sozialhilfe

Die Sozialen Dienste beraten Hilfsbedürftige und prüfen die Berechtigung auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die Sozialen Diensten unterstützen die Sozialhilfeempfängerinnen darin, möglichst rasch finanzielle Unabhängigkeit zur erreichen.

Treffen Leistungen der Sozialversicherungen wie beispielsweise Taggelder oder Renten nicht rechtzeitig ein und besteht für die Versicherten nicht die Möglichkeit, diese aus eigenen Mitteln zu überbrücken, können diese nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bevorschusst werden.

Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig.