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Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Rickenbach, einen Umzug innerhalb Rickenbach oder einen Wegzug von Rickenbach innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

 

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten.

 

Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Pass oder ID
  • Heimatschein
  • Familienausweis oder Geburtsschein (Kinder)
  • Aktuelle Versicherungspolice der Krankenkasse KVG
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Hundehalter: Hundebüechli / Amicus-Karte
  • Die Anmeldung ist kostenlos
 
Militär-/Zivilschutzpflichtige senden bitte das Dienstbüchlein an folgende Adresse:
Amt für Bevölkerungsschutz und Armee (ABA)
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 61 61
Fax 058 345 61 62
www.aba.tg.ch
 
 

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass oder ID
  • Original Ausländerausweis
  • Familienausweis oder Geburtsschein (Kinder)
  • Aktuelle Versicherungspolice der Krankenkasse KVG
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Hundehalter: Hundebüechli / Amicus-Karte
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.

 

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Rickenbach zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Rickenbach einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

 

Benötigte Unterlagen und Kosten:

  • Pass oder ID
  • Heimatausweis
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung ist kostenlos
 

Zuständige Abteilung

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