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Besuchsaufenthalt (Touristenvisum)

Lädt eine Person aus unserer Wohngemeinde einen Gast aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuchsaufenthalt ein, muss sie sich mit Unterschrift verpflichten, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen und für eine fristgerechte Ausreise des Besuchers oder der Besucherin bis zum Ablauf des Visums zu garantieren.

Folgende Unterlagen müssen bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden, damit die Visumserteilung geprüft werden kann:

  • Verpflichtungserklärung (erhältlich bei der schweizerischen Botschaft/Konsulat im Aufenthaltsland des Besuchers)
  • Nach Bedarf Abschluss einer Reiseversicherung über € 30'000.- / Fr. 50'000.- inkl. Rückführung (Einzahlungsbestätigung und Kopie der abgeschlossenen Reiseversicherung)
  • Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Gebühr: Fr. 30.00 pro Verpflichtungserklärung 

Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und stellen es zur weiteren Bearbeitung dem Migrationsamt Thurgau zu. Das Migrationsamt übermittelt der zuständigen Botschaft den Entscheid zur Visumserteilung. Die endgültige Entscheidung trifft die Auslandvertretung. Dort kann das Visum durch die Besucherin oder den Besucher abgeholt werden.

Zuständige Abteilung

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