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Beglaubigung von Unterschriften

Für Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten sind das Gemeindepräsidium, die Gemeindekanzlei und die Einwohnerdienste zuständig. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer ID ausweisen können. Jede Beglaubigung kostet Fr. 20.00.

Zuständige Abteilung

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